RAL-GZ 244/8
Der Holztransport ist die Abfuhr von handelsüblichen Holzsortimenten (Langholz, Holz in Fixlängen, Holzhackschnitzel und Energieholz in verschiedenen Formen) auf befestigten und unbefestigten Forstwegen und öffentlichen Straßen zur entladestelle des Empfängers bzw. zur Stelle eines evtl. Weitertransportes.
PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN
- Holztransport: Beladung, Lastfahrt, Entladung einschließlich der ordnungsgemäßen Ablage des Transportgutes an der Entladestelle des Empfängers bzw. an der Stelle für einen eventuellen Weitertransport, Rückfahrt, notwendige An- und Abfahrten.
- Schriftlicher Arbeitsauftrag
- Personelle Anforderungen: Qualifikation des Verkehrsleiters, Qualifikation des Fahrpersonals Anforderung an die einzusetzende Fahrzeug-, Hebe und sonstige Technik, Fahrzeug- und Kranbeschaffenheit Anforderung an die Ausstattung der zum Einsatz kommenden Fahrzeug-, Hebe- und sonstigen Technik, Ausrüstung der Fahrzeug- und Hebetechnik.
- Umweltschonende Schmier- und Hydraulikflüssigkeiten für Fahrzeuge, Vorkehrung für Öl-Havarien, Verkehrs- und Betriebssicherheit, Vorkehrungen bei Unfällen, Vorkehrungen zur Unfallverhütung.
- Personelle Anforderungen: Benutzen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) beim Be- und Entladevorgang.
- Technische Anforderungen: Inbetriebnahme der Rundum-Arbeitsleuchten bei jedem Be- und Entladevorgang, Sicherstellung einer vollständigen Funktionsfähigkeit der Sicherheitselemente.
- Fachgerechte Ausführung: Einhalten der maximal zulässigen Gesamtgewichte und Beachtung der maximalen Höchstgeschwindigkeit nach Vorgabe der Waldbesitzer.
- Sicherung eines angefangenen Polters, Anpassung des Rungenabstandes an die zu transportierende Holzlänge.
- Holztransport: Beladung mit Rohholz, Beladung mit Hackschnitzeln.
- Erhaltung der zulässigen Gewichte, gleichmäßige Lastverteilung. Zulässiges Gesamtgewicht zur Zeit ≤ 40t geeigneter Wiegenachweis wird nicht überschritten. Ladung ist vorschriftsmäßig nach Verladeempfehlung für Rohholz gesichert. Fahrer hat Lenk- und Ruhezeiten eingehalten.
- Verlassen des Arbeitsortes: Poltersicherung, Bodenzustand nach Beendigung der Arbeiten, Ordnung und Sauberkeit nach Beendigung der Arbeiten, Zustand von Wegen, Schäden am Wegekörper, Wasserableitungen und stehenden Bäumen.