Eigenüberwachung:Der Unternehmer kontrolliert die gütegesicherten Leistungen durch die Ausfertigung von entsprechenden Prüfprotokollen. |
Fremdüberwachung:Einmal jährlich erfolgt eine Prüfung der Unterlagen der Eigenüberwachung und deren Überprüfung am Arbeitsort durch unabhängige Auditoren. |