RAL-GZ 081/2
Forstwirtschaftliche Arbeiten mit Pferden

Unter die forstlichen Arbeiten mit Pferden fallen folgende Tätigkeiten:

  • Holzrücken
  • Grubbern
  • Pflügen
  • Düngen
  • Säen
  • Rodung von z.B. Traubenkirsche

sowie Landschaftspflegemaßnahmen

  • Mahd mit oder ohne Mähgutgewinnung
  • Pflege von Feuchtbiotopen
  • Beseitigung von Gehölzen (Entbuschung von Biotopflächen)

Gütemerkmale (Auszug)

Allgemeine Anforderungen

  • Vorhandensein eines schriftlichen Arbeitsauftrages
  • Fuhrfrau/Fuhrmann ist in der Ausführung ihrer/seiner Arbeit berechtigt diese unter Berücksichtigung des Tierwohls abzubrechen
  • Schaffung von Voraussetzungen zum Aufbau einer funktionierenden Rettungskette
  • Notfallnummern von mindestens zwei Tierärzten

Personelle Anforderungen

  • Qualifikation der Fuhrfrau/des Fuhrmanns
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Vorkehrungen zur Unfallverhütung und Erstversorgung von Mensch und Pferd
  • Gefahrenabwendung durch Unterweisungen

Anforderungen an den Einsatz von Pferden

  • Guter Gesundheits-, Pflege- und Ernährungszustand (Body Condition Score) der eingesetzten Pferde
  • Eine Überlastung der Pferde ist auszuschließen. Regelmäßige Arbeitszeiten nicht länger als 2 x 3h
  • Die Zugkraft des Pferdes wird nur entsprechend seiner Konstitution und seiner konditionellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen
  • Ausrüstung und Geschirre für den forstlichen Einsatz geeignet
  • Ausrüstung, Geschirr und Gebiss für jedes eingesetzte Pferd individuell passend
  • Dem Bestand bzw. der Fläche angepasstes Arbeitsverfahren
  • Pferdetransport entsprechend den Vorgaben der Tierschutztransportverordnung