RAL-GZ 081/2
Forstwirtschaftliche Arbeiten mit Pferden
Unter die forstlichen Arbeiten mit Pferden fallen folgende Tätigkeiten:
- Holzrücken
- Grubbern
- Pflügen
- Düngen
- Säen
- Rodung von z.B. Traubenkirsche
sowie Landschaftspflegemaßnahmen
- Mahd mit oder ohne Mähgutgewinnung
- Pflege von Feuchtbiotopen
- Beseitigung von Gehölzen (Entbuschung von Biotopflächen)

Gütemerkmale (Auszug)
Allgemeine Anforderungen
- Vorhandensein eines schriftlichen Arbeitsauftrages
- Fuhrfrau/Fuhrmann ist in der Ausführung ihrer/seiner Arbeit berechtigt diese unter Berücksichtigung des Tierwohls abzubrechen
- Schaffung von Voraussetzungen zum Aufbau einer funktionierenden Rettungskette
- Notfallnummern von mindestens zwei Tierärzten
Personelle Anforderungen
- Qualifikation der Fuhrfrau/des Fuhrmanns
- Persönliche Schutzausrüstung
- Vorkehrungen zur Unfallverhütung und Erstversorgung von Mensch und Pferd
- Gefahrenabwendung durch Unterweisungen
Anforderungen an den Einsatz von Pferden
- Guter Gesundheits-, Pflege- und Ernährungszustand (Body Condition Score) der eingesetzten Pferde
- Eine Überlastung der Pferde ist auszuschließen. Regelmäßige Arbeitszeiten nicht länger als 2 x 3h
- Die Zugkraft des Pferdes wird nur entsprechend seiner Konstitution und seiner konditionellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen
- Ausrüstung und Geschirre für den forstlichen Einsatz geeignet
- Ausrüstung, Geschirr und Gebiss für jedes eingesetzte Pferd individuell passend
- Dem Bestand bzw. der Fläche angepasstes Arbeitsverfahren
- Pferdetransport entsprechend den Vorgaben der Tierschutztransportverordnung