Forstlicher Wegebau umfasst den Neubau, den Ausbau, die Instandsetzung und Unterhaltung von Wegen, Brücken und Durchlässen im Wald unter Einbeziehung der sonstigen Anlagen zur Wasserführung an Wegen sowie der Herstellung eines dem LKW-Verkehr und der Kranarbeit beim Holztransport entsprechenden Lichtraumprofils.
PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN (Auszug)
Unter Forstwegen werden alle bautechnisch erstellten Wege verstanden (Abfuhrwege, Betriebswege, Maschinenwege, Rückewege).
Bauwerke an Wegen (Brücken, Durchlässe, Stützmauern) unterliegen u.U. einer erhöhten Verkehrsicherungspflicht, der der Eigentümer durch turnusmäßige Bauwerksprüfungen nachzukommen hat.
Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstung
bauartige Eignung für den Einsatzzweck, Verkehrs- und Betriebssicherheit der Maschine und deren Sicherheitseinrichtungen, Vorhandensein der Nachweise über jährliche UVV-Prüfungen (Prüfbücher bei Kränen, Seilwinden, Hebezeugen), sorgfältige Wartung und Pflege
Umweltschonung
Umweltschonender Einsatz von Maschinen und Arbeitsverfahren, Vorkehrung für Ölhavarien, Umweltschonendes Transportieren, Lagern und Auftanken von Kraft- und Schmierstoffen sowie Mineralölprodukten und Hydraulikflüssigkeiten, Umweltschonender Einsatz von Materialien
Qualifikation
Qualifikation des Leitungspersonals, Ausbildung der Maschinenführer entsprechend den Erfordernissen, Kenntnisse ökologischer Belange, Kenntnisse über die einzusetzenden Materialien, Erste-Hilfe-Kurs sowie dessen Auffrischung in den letzten 2 Jahren
Schutzausrüstung
Benutzen einer vollständigen PSA im Bedarfsfall, Schaffung von Voraussetzungen zum Aufbau einer Rettungskette
Fachgerechter Wegeneu und -ausbau
Trassenanlage und Wegeaufbau gemäß Vorgabe, Wegeparameter gemäß RLW und aktuellen Forstwegeparametern, ordnungsgemäße Anbindungen an andere Wege oder Straßen sowie an die Bestandesfeinerschließung
Fachgerechte Wegeinstandhaltung
Recyceln von geeignetem Material aus dem Wegeseitenraum, ausreichende Verdichtung und Oberflächenbeschaffenheit des Weges gemäß den Auftragsvorgaben
Fachgerechte Erstellung von Anlagen der Wasserführung
ökologisch schonendes Arbeitsverfahren in Übereinstimmung mit Landschafts- und Naturschutzgesetzen, Grabenverlauf und Böschungsgestaltung gemäß Auftragsvorgaben, fachgerechte Entsorgung von Altbauwerken
Vermeidung von Schäden an vorhandenen Bauwerken und Einrichtungen an Wegen
Wiederherstellung dieser bei Beschädigungen
Vermeidung von Schäden am umgebenden Naturraum
keine Fahrspuren im Bestand und in Biotopen
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort
Sauberkeit nach Verlassen des Arbeitsortes, Rückbau temporärer Lagerplätze
Schnelle Information des Auftraggebers
Ordnungsgemäße Eigenüberwachung