Gütezeichen Landschaftspflege (RAL - GZ 244/5)
Unter Landschaftspflege ist die Pflege und Gestaltung von Natur und Landschaft in Siedlungsgebieten und in der unbebauten Landschaft zu verstehen.
Folgende Maßnahmen gehören dazu:
Maßnahmen der erhaltenden Pflege, wie:
– Mahd mit oder ohne Mähgutgewinnung,
– Pflege von Hecken und Gehölzen,
– Unterhalt von Erholungseinrichtungen,
– Gewässerunterhalt,
– Pflege von Feuchtbiotopen (z. B. Bachläufe, Feuchtwiesen).
Maßnahmen der Biotopverbesserung, wie:
– Beseitigung von Gehölzen (Entbuschen von Biotopflächen),
– Bodenabtrag / Abplaggen zur Schaffung von Rohbodenstandorten,
– Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern.
Neuanlage biotischer Strukturen, wie
– flächige Gehölzpflanzungen und Anlage von Hecken.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie:
– Schaffung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten,
– Wildbiologische Maßnahmen,
– Ingenieurbiologische Maßnahmen, wie z.B. Böschungsbefestigungen,
– Sicherung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente (z.B. Trockenmauern).
Folgende Maßnahmen gehören dazu:
Maßnahmen der erhaltenden Pflege, wie:
– Mahd mit oder ohne Mähgutgewinnung,
– Pflege von Hecken und Gehölzen,
– Unterhalt von Erholungseinrichtungen,
– Gewässerunterhalt,
– Pflege von Feuchtbiotopen (z. B. Bachläufe, Feuchtwiesen).
Maßnahmen der Biotopverbesserung, wie:
– Beseitigung von Gehölzen (Entbuschen von Biotopflächen),
– Bodenabtrag / Abplaggen zur Schaffung von Rohbodenstandorten,
– Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern.
Neuanlage biotischer Strukturen, wie
– flächige Gehölzpflanzungen und Anlage von Hecken.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie:
– Schaffung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten,
– Wildbiologische Maßnahmen,
– Ingenieurbiologische Maßnahmen, wie z.B. Böschungsbefestigungen,
– Sicherung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente (z.B. Trockenmauern).