Seit über 30 Jahren werden biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle in Forstmaschinen eingesetzt. Gegenwärtig gibt es kaum noch Forstmaschinen, die mit mineralölbasischen Ölen im Wald eingesetzt werden. Bei der Zertifizierung zeichnet sich ab, dass es unterschiedliche Tendenzen gibt, wie die biologische Abbaubarkeit vom jeweiligen Lieferanten erfasst und anerkannt werden soll? Auffällig in der letzten Zeit ist, dass der Forstwirtschaft teilweise Öle angeboten werden, für die die jeweiligen Anbieter die biologische Abbaubarkeit ohne normgerechten Bezug ausloben.

Neben den Ausschreibungsvorgaben durch den Auftraggeber können die Betreiber von Forstmaschinen bei unsachgemäßer Befüllung Ihrer Maschinen mit folgenden Gesetzen in Konflikt geraten:

  • WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
  • UHG (Umwelthaftungsgesetz)
  • USchadG (Umweltschadensgesetz).

Im jährlich veröffentlichten Bußgeldkatalog werden auch die Spannweiten der möglichen Bußgelder angegeben.

Der Sinn einer Zertifizierung ist es den Maschinenanwendern und den Auftraggebern gleichermaßen zum sicherst denkbaren Betrieb der Maschinen im Wald zu verhelfen.

Genau genommen müssen biologisch schnell abbaubare Öle, wenn Sie in Forstmaschinen eingesetzt werden (mindestens) der ISO 15380 entsprechen und die biologische Abbaubarkeit gemäß den gültigen OECD-Richtlinien ausweisen. Weiterhin soll es wünschenswert (aber nicht zwingend) bleiben, dass die eingesetzten Produkte ein ECO-Label, wie zum Beispiel Blauer Engel oder EEL haben. So gelabelte Produkte geben dem Anwender (und dem Zertifizierer) die Sicherheit, dass die relevanten Normen eingehalten worden sind und die biologische Abbaubarkeit nach anerkannten Methoden getestet worden ist. Darüber hinaus können weitere Prädikate zu einer positiven Bewertung beitragen. Das sind zuerst CO2-reduzierende Eigenschaften oder weitere dem Umweltschutz und der Wirtschaftlichkeit zugewandte Besonderheiten. Wichtig hierbei ist aber, dass es zu keinem Verständnisfehler kommt, denn die Eigenschaften und Besonderheiten, die gerne als „Kann-Option“ mitgeführt werden, können gegen die „Muss-Vorgaben“ nicht getauscht oder verwechselt werden.

Diese sachdienliche Aufklärung ist auch der Schwerpunkt der Aufklärungskampagne. Daran werden sich die wesentlichen Anbieter biologisch abbaubarer Hydrauliköle, die Firmen PANOLIN, Fuchs und Kajo beteiligen.

Hauptträger dieser Kampagne ist die RAL Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V..